Voraussetzungen und Kosten

für den Lehrgang "Betriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe (HWK)"




Aufnahmebedingungen

  • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung im Kraftfahrzeuggewerbe (in Ausnahmefällen auch in anderer Branche) **
  • oder abgeschlossene gewerblich-technische Ausbildung im Kraftfahrzeuggewerbe *
  • oder Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk **

* Bewerber mit rein technischer Ausbildung oder Bewerber ohne beruflichen Abschluss jedoch mit Nachweis über eine mindestens 6-jährige berufsbezogene Tätigkeit nach vorheriger Absolvierung des betriebswirtschaftlichen Vorkurses und einer Projektphase.


** Der betriebswirtschaftliche Vorkurs muss ebenfalls von allen kaufmännisch Vorgebildeten oder Kfz-Meistern mit unterdurchschnittlichen Leistungen im Fach BWL und/oder Rechnungswesen absolviert werden!




Lehrgangsgebühren

(gültig ab Schuljahr 2012/2013)

  • Die Grundgebühr für die Ausbildung beträgt

6.600,-- Euro

  • Betriebswirtschaftlicher Vorkurs
    (für Absolventen mit technischer Ausbildung Pflicht **)

860,-- Euro

  • Wahlfreie Zusatzfächer
    z. Zt. Englisch, Automobiltechnik, Betriebliche Kommunikation

80,-- Euro

  • Anmeldegebühr

80,-- Euro

  • Prüfungsgebühr für die Abschlussprüfung (HWK)

360,-- Euro